Dinoherna, ein neu eröffneter Teil unseres Hotels, ist für die Jüngsten bis zu 12 Jahren geeignet. Es gibt eine Baby-Ecke, einen großen Kletterturm, eine Spaßmaschine und einen Partyraum für private Feiern. Und während Sie darauf warten, dass Ihre Kleinen herumtollen, können Sie unseren tollen illy-Kaffee und einen Snack dazu genießen!
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Freitag |
9.00 - 18.30 |
Samstag - Sonntag |
9.30 - 18.30 |
PREISLISTE
PREIS FÜR 2 STUNDEN
Kinder bis zu 70 cm / bis zu 1 Jahr …………………………………………………………………………………… 40 CZK
Kinder von 70 cm bis 160 cm (bis zu 12 Jahren) - Montag bis Donnerstag …………… 100 CZK
Kinder von 70 cm bis 160 cm (bis zu 12 Jahren) - Freitag bis Sonntag …………………… 120 CZK
Erwachsene ……………………………………………………………………………………………………………………………. 30 CZK
Gruppen von mehr als 10 Personen …………………………………………………………………………………. 80 CZK
Begleitperson (ab 18 Jahren) für Gruppen von mehr als 10 Kindern ……………………...… 10 CZK
Pass für 5 Einträge ……………………………………………………………. 500 CZK
Pass für 10 Einträge ………………………………………………………… 1 000 CZK
Preisliste gültig ab 1. Oktober 2024. Änderungen vorbehalten.
PARTYRAUM
Eine private Geburtstagsfeier in unserer Kinderecke wird nicht nur von Ihren Kindern, sondern auch von Ihnen geschätzt.
Wir bieten Ihnen verschiedene Pakete an, die sich spielerisch an Ihre Wünsche anpassen und Ihnen viel Arbeit abnehmen, wie z.B. die Bereitstellung eines süßen oder herzhaften Buffets, Getränke, Dekoration und vieles mehr.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter +420 734 187 087 und wir können gemeinsam eine klare Idee für Ihre Geburtstagsfeier besprechen.
KONTAKT
Tel.: +420 734 187 087
E-mail: dinoherna@hotelluzan.cz
Betriebsvorschriften von Dinoherna Lužan
Allgemeine Hinweise
- Informationen über Öffnungszeiten und Preise sind am Eingang des Spielsalons ausgehängt und können auch auf der Website www.hotelluzan.cz/dinoherna eingesehen werden.
- Das Spielzimmer ist für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren gedacht. Kinder über 12 Jahren dürfen den Spielbereich betreten, müssen aber besonders auf die Bewegungen von Kleinkindern achten.
- Alle Kinder müssen von einer verantwortlichen Person über 18 Jahren begleitet werden, die während des gesamten Aufenthalts die volle Verantwortung für sie trägt. Der Betreiber übernimmt keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Kindern.
- Das Spielzimmer ist in zwei Zonen unterteilt. Zone 1 befindet sich in der Nähe des Fensters und ist für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren gedacht. Zone 2 befindet sich im hinteren Teil des Gebäudes (mehrstöckige Spielstruktur) und ist für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren gedacht.
Hygiene
- Im sauberen Bereich des Spielzimmers sind nur Schuhe erlaubt, Socken sind aus hygienischen Gründen erforderlich. Wir empfehlen, dass die Kinder langärmlige Kleidung mit langen Ärmeln und Beinen sowie rutschfeste Socken tragen.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist strengstens untersagt. Als ausgewiesene Bereiche gelten der Bereich mit Tischen und Stühlen sowie der Aufenthaltsbereich.
Lassen Sie heiße Getränke nicht unbeaufsichtigt an Orten stehen, wo Kinder sie erreichen können.
- Es dürfen nur in unserem Spielzimmer gekaufte Speisen und Getränke verzehrt werden, mit Ausnahme von Babynahrung und Speisen für Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen und Allergien.
Es dürfen keine Glas- oder Porzellangefäße in den Spielraum mitgebracht werden.
- Personen, die an einer ansteckenden Krankheit, Übelkeit oder Quarantäne leiden oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Zutritt zur Spielhalle nicht gestattet.
- Das gesamte Gebiet ist Nichtrauchergebiet und es sind keine Haustiere erlaubt.
- Die gesamte Hygiene im Zusammenhang mit dem Wickeln sollte nur auf der Toilette erfolgen, wo es einen Wickeltisch und einen Abfallbehälter für gebrauchte Windeln gibt.
Sicherheit und korrekte Anwendung
- Bevor Sie eine Attraktion betreten, lesen Sie bitte die Gebrauchsanweisung der jeweiligen Attraktion.
- Um die Sicherheit aller Kinder zu gewährleisten, dürfen persönliche Spielsachen, harte oder scharfe Gegenstände im gesamten Spielbereich nicht verwendet werden.
- Alle Personen, die die Spielanlage betreten, dürfen keinen Schmuck, Schnallen, Schals, Handys oder andere scharfe Gegenstände tragen oder mit sich führen.
- Es ist verboten, auf das Netz der Struktur zu klettern und die Rutschen zu besteigen.
- Alle Teile der Spielsaaleinrichtung dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden. Die Benutzung aller Spielgeräte und Spielzeuge erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Geräte in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu halten.
- Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für die Beaufsichtigung von Kindern oder eventuelle Verletzungen von Besuchern des Kinderspielzimmers. Die Begleitperson trägt die volle Verantwortung für Verletzungen von Kindern, die durch ihr unsicheres Verhalten verursacht werden. Die Leitung des Kinderspielzimmers ist für solche Verletzungen nicht verantwortlich.
- Die Aufsichtsperson oder die Eltern sind außerdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das betreute Kind die Spielgeräte mit Rücksicht auf die anderen Kinder benutzt und diese nicht gefährdet werden.
- Der Hersteller der Attraktionen garantiert mit seinen Zertifikaten und Konformitätserklärungen die Sicherheit der einzelnen Geräte. Die Fahrgeschäfte entsprechen den höchsten Sicherheitsanforderungen und werden regelmäßig überprüft und überarbeitet.
- Die Konstruktion ist gemäß den tschechischen Vorschriften der Europäischen Union über „Attraktionen und Spielplatzgeräte“ (Norm ČSN EN 1176-1 ed.2: 2018 und ČSN EN 1176-10: 2009) als sicher zertifiziert. Der Hersteller und der Lieferant garantieren mit ihren Zertifikaten die Sicherheit der Attraktion, die Attraktion ist geprüft und es werden regelmäßige Inspektionen durchgeführt.
- Eltern/Betreuer dürfen mit ihren Kindern die Spielanlage betreten, wobei für sie dieselben Regeln gelten wie für die Kinder.
- Der Besucher haftet für Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, oder für Schäden, die anderen Besuchern bei der Nutzung der Spieleinrichtungen entstanden sind. Für Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, haftet ausschließlich die Begleitperson, die Eltern oder der gesetzliche Vormund des Kindes.
- Der Betreiber haftet nicht für Gesundheits- oder Sachschäden auf dem Betriebsgelände.
- Die Besucherinnen und Besucher können dem Personal alle Kommentare und Fehler bezüglich des Betriebs mitteilen.
- Wird die Kapazität des Spielsaals überschritten, ist der Betreiber berechtigt, aus Sicherheitsgründen keine weiteren Besucher mehr aufzunehmen.
Andere Punkte
- Die Besucher können ihre persönlichen Gegenstände kostenlos in Schließfächern aufbewahren.
Die Schlüssel sind beim Personal erhältlich. Wenn der Schlüssel nicht zurückgegeben wird oder verloren geht, wird eine Gebühr von 200 CZK für den Austausch des Schlosses erhoben.
- Der Betreiber haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von beweglichen Gegenständen, die sich auf dem Gelände befinden, auch nicht in Schließfächern.
- Das Fotografieren für professionelle Zwecke oder für den Druck ist nur mit vorheriger Genehmigung der Unternehmensleitung möglich.
- Die Räumlichkeiten sind mit einem Kamerasystem ausgestattet. Die Aufzeichnung erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung. Mit der Zahlung des Eintrittspreises erklären Sie sich mit der Nutzung einverstanden.
- Der Besucher nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass zum Zweck der Berichterstattung über das Geschehen im Kinderspielzimmer Fotos gemacht werden. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an den Betreiber.
- Mit der Bezahlung des Eintrittspreises und dem Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit dieser Betriebsordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und verpflichtet sich, dieser Betriebsordnung und den Anweisungen der Mitarbeiter des Betreibers Folge zu leisten.
- Besucher, die sich nicht an die Betriebsordnung des Spielsaals halten oder durch ihr Verhalten andere Besucher des Spielsaals gefährden, können vom Spielsaalpersonal verwarnt und bei wiederholtem Ungehorsam mit einem Platzverweis belegt oder sogar dauerhaft ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Betriebsvorschriften beachtet haben.